Was genau möchtest du denn konkret zum Thema Desinfektion in Fitness-Studios wissen? Ist das nicht gemäß deiner Vorstellung genau dein Fachgebiet?
Mit Fachgebiet meine ich die Überwachung der Einhaltung der (Infektions-) Hygiene. Und da habe ich ein Problem mit der sehr schwammigen Gesetzeslage. Deshalb hier die Fragen. Vielleicht habe ich aber auch meine Frage falsch formuliert. Primär wollte ich wissen, ob es hier im Forum Personen gibt, die als Dienstleister in einem Fitness Studio reinigen. Wenn ja, wird nach einem vereinbartem LV gereinigt/desinziert? Oder, gibt es Empfehlungen seitens eines Gebäudereinigungsdienstleister, wann, wie womit gereinigt wird? Hintergrund ist der, das viele Betreiber unterschiedliche Ansichten hinsichtlich der Hygiene haben.
Was der Betreiber für eine Ansicht hat ist eigentlich egal , sondern was die Vorschriften für öffentliche Einrichtungen aussagen, wie z.b für sensible Bereiche wie Sonnenstudios , Saunen, Sportstätten.... Im Falle eines Sportstudios wäre wichtig das alle Geräte desinfizierend gereinigt werden und der Kunde auch die Möglichkeit hat, Desinfektionsstellen aufzusuchen und sein Gerät abzuwischen. Umkleiden, Duschen und WC Anlagen sind sensibel und müssen täglich desinfizierend gereinigt werden und wenn möglich durch Personal kontrolliert werden und bei Bedarf gereinigt werden. Die Duschen sollten abwechselnd alkalisch und sauer gereinigt werden. Die Bodenabläufe nicht zu vergessen.
In einem Fitnessstudio ist es sehr wichtig das alles sauber und desinfiziert ist. Im Life Fit in meinem Ort gibt es so Spender wo man sich Mittel auf ein Tuch machen kann und die Geräte dann sauber machen kann..macht aber nicht jeder, aus dem Grund kann man nie garantieren, dass auch alles wirklich so sauber ist wie man es sich erwartet. Mein Bruder hat sich paar hybrid anlagen angeguckt und hat sich eine solche angeschafft. Er hat nämlich einen Betrieb wo er ständig kleine Teile reinigen muss, da lohnt es sich natürlich, muss er dann nicht extern machen.
Selbstverständlich muss nach einem LV gearbeitet werden! Der Reinigungsvertrag mit dem Dienstleister beruht immer auf: Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Flächenverzeichnis und nachvollziehbarer Preiskalkulation! In diesem Falle muss die Sportstättenverordnung unbedingt beachtet werden und auf Grund der spezifischen Hygieneanforderungen ist zum Reinigungsplan noch ein Hygieneplan zu Erarbeiten und Umzusetzen. Um konkreter zu werden ist eine Vor-Ort-Begehung unverzichtbar!