Hallo zusammen, kann mir jemand sagen, ob es (gesetzlich/tarifvertraglich) zugelassen ist, einem Beschäftigten, der in unterschiedlichen Gebäuden und folglich zu unterschiedlichen Tageszeiten,tätig ist, lediglich für einen Teil seiner Arbeitszeit Urlaub zu gewähren? ODer sagt, das Recht: "Ganz oder gar nicht"!? Vielen Dank vorab. Gruß Benschmann