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Fragen Allgemein zum Tarifvertrag,bitte um Hilfe

Dieses Thema im Forum "Gebäudereinigung Allgemein" wurde erstellt von Feez, 7. Dezember 2016.

  1. Feez

    Feez Neuling

    Hallo zusammen,
    ich kann demnächst in einer Reinigungsfirma anfangen.Im Vorstellungsgespräch wurde mir gesagt,das ich ausfallende Arbeitszeiten (bedingt durch Feiertag)nicht nach arbeiten muss.Es wurde auch von keinem Arbeitszeitkonto geredet.
    Irgendwie kann ich das nicht glauben, denn der Tarifvertrag sagt ja irgendwie was anderes. Was stimmt denn nun.Er hat gesagt ich werde nach Stundenlohn bezahlt.Da stellt sich mir die Frage wie errechnet sich der Monatslohn?
    Desweiteren würde mich interessieren, wie sieht das mit der Bezahlung aus, wenn das Objekt an diesem Tag geschlossen hat?
    Ich arbeite 22, Stunden in der Woche von Mo.-Freitags.
    Kann mir jemand überhaupt etwas wichtiges erzählen,was man beim Arbeitsvertrag beachten muss oder über den Tarifvertrag.Ich werde nicht schlau aus alledem.
    Danke für eure Antworten
     
  2. BeClean77

    BeClean77 Fortgeschrittener

    Als was fängst du da an? Reinigungskraft in einem Objekt oder Hilfsarbeiter oder oder?
    Wenn Objekt, bekommst du ein festes? Oder als Springer?
    Das muss man erstmal wissen ....
     
  3. Feez

    Feez Neuling

    Also ich fange als Reinigungskraft mit 22,5 Stunden pro Woche an.
    Mo-Freitags 1.te Objekt 3Stundem
    Mo und Mittwoch 1.te Ojekt und 2 tes Objekt nochmals 3 Stunden,insgesamt 6 Stunden
    Dienstags kommt neben dem 1. Objekt noch ein anderes Objekt dazu mi 1,5 Stunden.
    Ich arbeite in festen Objekten,meinem jetzigen Arbeitgeber bin ich wohl zu teuer und gibt es jetzt an eine Reinigungsfirma( der Arbeitsort ändert sich nicht für mich).Der Lohn ist natürlich jetzt niedriger.Ich soll nach Stundenlohn bezahlt werden.
    Unsicher macht mich das ebend mit den Feiertagen.Wenn also 21 Arbeitstage im Monat ein Feiertag mit drin enthalten ist,(also dann 20 Tage plus 1 Feiertag) dann kann ich doch nie auf gleichen Lohn kommen oder sehe ich das falsch?
    Oder was ist wenn das Objekt geschlossen hat,Z.B. 24.12. dann wird der Tag nicht bezahlt,weil es ein kirchlicher Tag ist?Das ganze verwirrt mich ganz heftig.
    Und was ist mit den Fahrzeiten zwischen den Ojekten.Ich weiß das es Arbeitszeit ist,ob mein zukünftiger Chef das weiß keine Ahnung.Angenommen ich fange 1.te Objekt um 8.00 Uhr an..Ende 11.00 Uhr.Fahre um 11.00 Uhr zum 2ten Objekt Fahrzeit ca.10- 15 Minuten.Dort angekommen nochmals 3 Stunden.Ende wäre dann 14. Uhr.
    Ist dann 14.00 Uhr tatsächliches Arbeitsende oder 14.15 Uhr?Wie schreibt man das auf.
    Meine vorerst letzte Frage wäre bezüglich der Kündigungsfristen.Probezeit soll nur 14 Tage sein.
    Welche Kündigungsfrist gilt?14 Tage oder 4 Wochen zum Monatsende oder 15. ten des Monats(gesetzliche Kündigungsfrist).Speziell gemeint für mich,da ich nicht vor habe lange zu bleiben.Versteht mich bitte nicht falsch,ziehe den Job vor um nicht arbeitslos zu sein,aber ich habe nicht vor mich für wenig Geld kaputt zu machen.
    Was mir auch Schleierhaft ist,ich soll keine Fenster putzen,aber ich muss Terasse sauber machen.Wird mir hier ein falscher Lohn vorgegauckelt?
    Danke für das mühsame lesen und ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
    Danke für eure Antworten
     
  4. BeClean77

    BeClean77 Fortgeschrittener

    moin moin

    Also du arbeitest 5 Tage pro Wocge, also muss der AG dir natürlich die Feiertage bezahlen, auch die freien Tage, wenn zum beispiel der Kunde sagt am 24 sind wir nicht da da muss nicht gereinigt werden.
    Auch bei vorgezogenen Tagen muss die zulage bezahlt werden, zb Feiertag du reinigst einen Tag vorher als geplant, dann muss der AG die stunden nicht bezahlen aber die Zulagen.
    Die Fahrzeiten müssen bezahlt werden vom 1 zum 2 und so weiter. 14 Uhr ist Ende der AZ also bis dahin schreibst du auf, die Heimfahrt zahlt er nicht.
    Kündigungsfrist 14 Tage.
    Lohnzahlungen der Gruppierungen , nur wenn du mehr als 3 monate mehr einer Lohngruppe arbeitest als vorgesehen hast du Anspruch auf einen Wechsel in einer anderen Lohngruppe. Zum beispiel werden in Schulen Grundreinigung es durchgeführt und trotdem lohngruppe 1 bezahlt.
     
  5. Feez

    Feez Neuling

    Danke erstmal für die Antworten,da bin ich schon ein wenig beruhrigt.
    Im Grunde genommen ändert sich der Lohn ja dann nicht oder sehe ich das falsch?
    Den Feiertag schreibt man dann auch auf den Lohnzettel?
    Tschulding das ich das erfrage,aber mein neuer Chef scheint mir, wenig Ahnung zu haben und ich möchte mich auch nicht von ihm verarschen lassen.Ich möchte mich halt absichern.
    Ihr seit sehr freundlich.Danke schön:)
     
  6. Feez

    Feez Neuling

    Noch ne Frage,fällt mir gerade ein.Gehört Terasse putzen und/ oder Fenster putzen zur Fassadenreinigung?
     
  7. BeClean77

    BeClean77 Fortgeschrittener

    Wieso Fassadenreinigung?
    Du machst doch nur Unterhaltsreinigung Lohngruppe 1 9,80€ (10,00€ ab 2017)?

    Oder?
     
  8. Feez

    Feez Neuling

    Ja,mir saem die Begriffe jedoch nichts.
     
  9. BeClean77

    BeClean77 Fortgeschrittener

    Ja Lohngruppe 1 ist nur Innen- & Unterhaltsreinigung als nix Fassade etc... unde Terasse wenn dann nur mal abfegen, wenn diese zum Objekt gehört.
    Also hauptsächlich machst du nur innenreinigung und auch nur die Entfernung von täglich anfallender Verschmutzung und bei Grundreinigung auch nur z.b das WC komplett jedoch keine Entfernung von Alter Versiegelung etc. auf Hartböden
     
  10. BeClean77

    BeClean77 Fortgeschrittener

    Dann soll er dich als Hilfsarbeiter in der Glas und Aussenreinigung einsetzen aber dann ist der Lohn deutlich höher.
    Am besten er zahlt dir zwei Löhne für Unterhaltsreinigung die Lohngruppe und für Hilfsarbeiten die andere Lohngruppe
     

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