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Definition "regelmäßige Arbeitszeit" / "regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit"

Dieses Thema im Forum "Rahmen- und Tarifverträge für Gebäudereiniger" wurde erstellt von AnonNymouse, 9. Februar 2016.

  1. AnonNymouse

    AnonNymouse Neuling

    Da ich z.Zt. den RTV etwas genauer Studiere treffe ich häufiger auf den Begriff der "regelmäßigen Arbeitszeit" bzw. "regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit". Da dies als Berechnungsgrundlage für Zuschläge, Urlaubsgeld, Krankheitsgeld (vom AG) etc. herangezogen wird ist dies ja von Interesse.

    Jedoch muss ich gestehen, das bei meinen Versuchen eine eindeutige Vorschrift zum ableiten der o.g. Begriffe ich nicht wirklich fündig werde. Hab nun mehrere Möglichkeiten

    1. Vertraglich vereinbarte Arbeitszeit
    2. Betriebsvereinbarung der Arbeitszeit.
    3. Laut Tarif 39 Std / Woche oder 8 Std./Tag
    4. In verschiedenen Rechtsvorschriften stand z.B. durchschnitt der letzten 24 Wochen o. sogar der durchshnitt der letzten 12 Monate.
    (Und noch ein paar mehr aber hier nicht Aufgeführt.)


    Da ich Vertraglich z.B. 5 Stunden / Tag (Mo-Fr) und jedes 2 WE je 3 Std/Tag arbeiten muss kann ich nun nicht überprüfen ob z.B. Mehrarbeit ab dem Anfang der 6 Stunde pro Tag vorliegt oder erst ab der 8. Stunden. Mache seit 3 Monaten nämlich eine Krankheitsvertretung mit zusätzlich 4 Stunden.
     
  2. BeClean77

    BeClean77 Fortgeschrittener

    Die Vertretung ist im diesen Sinne keine Mehrarbeit , da du die ja auch hättest absagen können und jemand anders eine Vertretung gemacht hätte.
    Überstunden rechnest du nach Eindatz ab , also z.b Objekt Mo-Fr. oder Objekt jedes 2.We...
    Dann gibt es auch noch Richtlinien , bzw. zu beachten in welchem Zeitraum du die Überstunden ausbezahlt bekommst, da kann der Anspruch auf Zulagen verfallen.
     
  3. Putzblitz

    Putzblitz Neuling

    Im Rahmentarifvertrag unter § 3 steht zur Arbeitszeit folgender Satz.

    1.1 Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit, ausschließlich der Ruhepausen, beträgt 8 Stunden.

    Des weiteren findet man zur Mehrarbeit folgenden Satz. Mehrarbeit (Überstunden) ist die Arbeitszeit, die über die regelmäßige wöchentliche oder werktägliche Arbeitszeit gemäß Nr. 1 hinaus geleistet wird.

    1.3 Mehrarbeit oder ausfallende Arbeitszeit kann durch Verkürzung oder Verlängerung der festgelegten Wochenarbeitszeit an anderen Werktagen innerhalb von einem Monat ohne Mehrarbeitszuschlag ausgeglichen werden.

    Die Zuschläge für Mehrarbeit sind dann wie folgt geregelt.

    3.7 Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit ist zuschlagspflichtig. Die Zuschläge
    betragen:
    a) für Mehrarbeit 25 v.H.

    Damit ist Deine Frage eigentlich beantwortet und die vertraglichen Arbeitsstunden haben erstmal nichts mit Mehr- oder Minderarbeit zu tun.
     
  4. BeClean77

    BeClean77 Fortgeschrittener

    Ein neues Objekt z.b verändert ja deine regelmäßige Arbeitszeit und sind somit keine Überstunden.
     
  5. Putzblitz

    Putzblitz Neuling

    Ab der 9 Stunde, bzw. der 40 Wochenstunde schon, alles darunter ist keine Mehrarbeit, da spielen die Objekte keine Rolle.

    Als Beispiel folgende Situation, Du reinigst Mo-Fr je 2 Stunden, jetzt bekommst Du ein zweites Objekt zusätzlich und reinigst für 2 Wochen tgl. 2 Stunden zusätzlich. Das wäre zwar mehr Arbeit, nach dem RTV aber keine zuschlagspflichtige Mehrarbeit.
     
  6. AnonNymouse

    AnonNymouse Neuling

    Das bringt klare Sicht :)

    Also wäre in meinem Beispiel dann: 5*5 + 4*5 = 45 => 6 Stunden Mehrarbeit / Woche
    Folglich können für einen Monat mit 3 Wochen Vertretung die 18 Stunden Mehrarbeit auf meine 1 Woche am Monatsanfang mit 25 Std. angerechnet werden. Ergibt also in diesen Monat dann keine Mehrarbeit.

    Wäre denn exemplarisch eine Woche Urlaub in einem Monat genauso zu behandeln? Wird ja nur mit der vertraglich vereinbarten Zeit abgegolten.
     
  7. BeClean77

    BeClean77 Fortgeschrittener

    Urlaub wird berechnet mit einer Formel , dabei gilt es , wieviel Tage du in einer Woche arbeitest.
    und wie lange du schon im Betrieb bist.
    Im ersten Jahr 28, im zweiten 29 und im dritten 30 Tage .

    Sonntag wird nicht mitgerechnet.

    Beispiel :
    Du bist im ersten Jahr....also Jahresanspruch bei einer 5 Tage/Woche=28 Tage
    Du arbeitest 3 Tage in der Woche.
    Also:
    28 x 3 : 5 = 16,8 Tage aufgerundet = 17 Tage
    Kannst auch die Formel ändern: 28 : 5 x 3
     
  8. Igor

    Igor Neuling

    Hallo alle, ich bin ganz frisch bei der reinigung, und hab ich eine frage, unzwar:
    Wenn eine stellenangebote als reinigungskraft von montag bis sonntag(40 stunde pro woche) schreibt, dann muss man wirklich von montag bis Sonntag arbeiten? Kann der Chef so einteilen , dass ich jeder tag nur ein paar stunde arbeite, aber die ganze woche, ohne ruhetag?
     
  9. BeClean77

    BeClean77 Fortgeschrittener

    Ja in etwa.... jedes zweite Wochende muss du aber Frei haben ....
    Eigentlich heißt es, nicht mehr wie 60 Stunden pro Woche , bzw. für jeden gearbeiteten Sonntag muss du innerhalb von 14 Tagen , einen freien Tag haben. Also würdest du die Woche danach den Sonntag frei haben und den Samstag ....also arbeitest du immer 12 Tage durch, 2 Tage frei....
    Ich persönlich würde so nicht arbeiten , das macht dich irgendwann fix und alle...
    Und du hast mehr Urlaubsaspruch, darf man auch nicht vergessen
     
  10. Putzfee neu

    Putzfee neu Neuling

    Hallo zusammen ich hätte da mal eine frage...gibt es eine reglung dafür ..wieviel m2. Wieviel zeit einen zu steht??
     

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