Wie ist die Gültigkeit des RTV (Rahmentarifvertrags) inkl. dem LTV (Lohntarifvertrag) ? Meinem Verständnis nach sind folgende Konstellationen möglich: AG: Mitglied Innnung - AN: Mitglied IG Bau AG: Mitglied Innung - AN: Kein Mitglied AG: Kein Mitglied Innung - AN: Mitglied IG Bau AG: Kein Mitglied Innung - AN: Kein Mitglied Auf dem Deckblatt des RTV 2015 [Download Bereich der Innung] steht ja nun "allgemeinverbindlich". Nach meinem Verständnis und dem §1 III RTV2015 unterliegt jeder Betrieb und Angesteller in der Gebäudereinigung, unabhängig der o.g. Aufzählung, zu diesem TV. Oder gibt es da doch irgendwelche Abweichungen ???? Ich wurde nämlich Stutzig bei meinen Recherchen, als in einem Gerichtsurteil explizit auf die Zugehörigkeit der Streitparteien hingewiesen wurde.
Allgemeinverbindlich für alle Gebäudereinigungsunternehmen und unternehmen die überwiegend Reinigungsdienstleistungem anbieten. Aber es gibt auch Inhalte wie z.b Urlaubsgeld: Dort muss der AG nur zahlen, wenn deine Pos.1 gegeben ist.
Ahhhaaaaaa. Ok schnell den Mitgliedsbeitrag mal durchkalkulieren. Übrigens hatte ich nur ein Extra-RTV Anhang von 2007 gefunden was das Urlaubsgeld angeht. Bin bisher davon ausgegangen das dieser Teil nicht in den allgemeinverbindlichen RTV übernommen wurde und daher nicht mehr gültig ist.
Sollte noch so aktuell sein , ändern tun sich meistens nur der Lohn, die Lohnklassen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Urlaubstage