Die Heizung stottert oder fällt vollständig aus. Mieter sollten bei Mängeln sofort ihren Vermieter informieren und ihm eine Frist zur Behebung des Schadens setzen. Beauftragt der Mieter aber eigenmächtig einen Handwerker, kann er auf den Kosten sitzen bleiben. Das hat zumindest der Bundesgerichtshof jetzt in einem Fall so entschieden. Weiterlesen...