Wer aus dem Haus geht und die Wasserzufuhr zur Waschmaschine nicht zudreht, muss für Wasserschäden geradestehen – auch wenn die Maschine gar nicht lief. In dem Fall hatte sich der fest montierte Zulaufschlauch gelöst, während die Bewohnerin beim Friseur saß. Sie muss nun 70 Prozent des Wasserschadens zahlen. Weiterlesen...