Bauherren müssen den Energiebedarf ihres Hauses für Raumheizung und Warmwasser anteilig mit erneuerbaren Energien, zum Beispiel Solarthermie oder Erdwärme, decken. Dazu verpflichtet sie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Es gilt für alle Neubauten, deren Bauantrag nach dem 1. Januar 2009 gestellt wurde, und zusätzlich zur jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV). Ersatzweise können sich die Eigentümer auch für Maßnahmen entscheiden, die ähnlich klimaschonend wirken. Dazu zählen Dämmmaßnahmen oder die Nutzung von Fernwärme. Weiterlesen...