Vermieter müssen nicht regelmäßig die Elektroleitungen und -anlagen inspizieren. Das hat der Bundesgerichtshof anlässlich eines Brandes in einer Mietwohnung entschieden (Az. VIII ZR 321/07). Der Mieter hatte Schadenersatz gefordert und behauptet, ein Kurzschluss aufgrund ausgebliebener Inspektion sei die Ursache. Doch der Vermieter muss nicht haften. Bei sachgemäß installierten Leitungen braucht er nicht ständig zu kontrollieren. Weiterlesen...