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Toilettenreinigung Rechtsanspruch Handdesinfektion?!

Dieses Thema im Forum "Arbeitssicherheit in der Gebäudereinigung" wurde erstellt von Saubär, 8. Juli 2014.

  1. Saubär

    Saubär Mitglied

    Moin

    Ich reinige eine Berufschule, ein Lehrer oder Lehrerin ist momentan kontrollierter Dauerausscheider.

    Alle Sicherheitsvorkehrungen sind getroffen:
    Einzel WC
    Ich vollziehe Desinfektionsreinigung mit Einweghandschuhen und Einwegtüchern.

    Nun meine Frage;
    Iich hätte gerne zu meinem eigenen Schutz Händedesinfektionsmittel von meinem Arbeitgeber. Dieser hat das eiskalt abgelehnt mit der Aussage dass Einweghandschuhe reichen. Nun kaufe ich mir die Handdesinfektionsmittel aus eigener Tasche. Ich will mich ja auch schützen und niemanden in meinem Umfeld anstecken.
    Die Schulhygienerichtlinen und das Robert Koch Institut besagen ja auch, dass bei Umgang mit infektiösen Ausscheidungen Einwegzeug und Händedesinfektion benutzt werden sollen.

    Habe ich in diesem Fall einen Rechtsanspruch?
     
  2. Cleaner

    Cleaner Neuling

    Zu aller aller erst muss du erstmal herausfinden um welche Sorte von Keimen es sich handelt?

    Sonst hast du evtl. das falsche Desinfektionsmittel.

    Ich wäre vorsichtig bei solchen Geschichten.
     
  3. lappen666

    lappen666 Neuling

    Ich würde mich auch fragen willst du wirklich einen Rechtsanspruch gegen deinen Arbeitgeber durch setzen?
     
  4. Cleaner

    Cleaner Neuling

    Ja das kommt meiner Meinung nach auch noch dazu!
     
  5. Saubär

    Saubär Mitglied

    Also erstmal danke für die schnellen Antworten.

    Die Flächendesinfektion stimmt, das ist alles geklärt und gecheckt.
    Aber:
    Was ist mit meinem Gesundheitsschutz? Wenn doch mal einE inweghandschuh reißt oder spröde ist?
    Ich mein ich stecke zwar meine arme nicht bis zu den Schultern in Schüssl zum reinigen aber mal ehrlich: da muss ich betteln!?
    Das ist doch nicht richtig, oder?
    Ich habe schon immer nebenbei geputzt: im Studium und jetzt seit ein paar jahren, weil es meinen eltern nicht mehr so können wie sie wollen, früher Isolations- und Sterbezimmer im Krankenhaus, bis vor einem Jahr Seniorenheim.
    In den klinischen Kereichen war Handdesinfektionsmittel sowieso angezeigt, aber es ist doch Fakt:
    Beim Umgang mit körperausscheidungen MUSS IMMER Handdesinfektion ran, auch für die "Putzfrau" für vermeindlich gesunde Schulkinder.
    In den Schultoiletten geht ja immer was daneben.



    Hat jemand eine Ahnung wo ich nachfragen kann? Bau-BG vielleicht? Die sind ja für uns zuständig.
    Ich würde das aber lieber anonym machen.
    Will ja auch die Schule (den Kunden) da raus halten, der kann ja nichts dafür.
     
  6. Cleaner

    Cleaner Neuling

    Zum Thema Schultoiletten kann ich auch einiges erzählen.


    Hier treten so einige physikalische Gesetze außer Kraft wie zum Beispiel die Erdanziehung:
    Der Urin bewegt sich nach Verlassen des Körpers erst im spitzen bis waagerechten Winkel gegen senkrechte Oberflächen. Nach diesem Aufprall ist er in der Lage durch Haftung seine Rrichtung zu ändern und gemäß der Anziehungskrft hinab zu rinnen.
    Iist jedoch eine waagerechte Ebene dazwischen, z.b. Toilettendeckel, so ist er nicht in der Lage dieses Hindernis zu durchdringen.
    So verbleibt er auf dieser Oberfläche in seinem Gesamtvolumen und wartet dann darauf, von besagter Putzfrau weggewischt zu werden.

    Mal ein bisschen Humor.
     
  7. Harald

    Harald Neuling

    Hallo

    Meiner Meinung nach brauchst du keine Handdesinfektion die wäre in deinem Fall völlig unnötig. Die Einweghandschuhe und eine
    ordentliche Handreinigung - wenn ich schreibe ordentliche so meine ich auch wenigsten 2 min alle Finger einseifen, ordentlich
    nachspülen undabtrocknen mit einemnem Wegwerftuch - sollten da ausreichen.
    Wenn Du schon eine Desinfektionsreinigung machst, solltest du aber auch wissen welche Bakterien auf einer Toillette sind
    und wie du dich davor schützen kannst.

    Gruß

    Harald
     
  8. Desinfizierer

    Desinfizierer Neuling

    Mal abgesehen von den ganzen Antworten hier.
    Wwenn der besagte Lehrkörper solche Keime und Bakterien hätte, dass sie für dich als Reinigungskraft ansteckend wären, wäre die Schule dann nicht schon längst geschlossen.
    Ich kann mir nicht vorstellen das die Schule das zulassen würde.
     
  9. triskelion

    triskelion Mitglied

    Trotzdem hat der Arbeitgeber, wenn er schon darauf hinweist, dass einer seiner Mitarbeiter Keimträger ist, die Pflicht dem Arbeitnehmer zu sagen, mit was für einen Keim er es hier zu tun hat.
    Der Arbeitnehmer hat ja schließlich die Aufgabe eine Keimverbreitung zu verhindern.
    Letztenendes hat die Reinigungsfirma die Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Mitarbeitern zu erfüllen und diese mit geeigneten Handschuhen und
    ggf. mit geeignetem Händedesinfektionsmittel auszustatten.
    In deinem Fall denke ich, ist eine zusätzliche Händedesinfektion wirklich unnötig denn, wie es @Desinfizierer schon erwähnt hat, wenn es ein ansteckender Keim wäre dann dürfte der Lehrer gar nicht in der Schule sein oder die Schule wäre schon geschlossen.
     
  10. Saubär

    Saubär Mitglied

    Also
    Zu aller erst finde es super, dass mein Problem Anklang findet.
    Nun muss ich aber klar stellen: die Schule, ich und mein Arbeitgeber wissen, um wecle Art von Keim es sich handelt. Ich möchte ihn aber hier nicht namentlich benennen, um die schweigepflicht zu wahren.
    Außerdem möchte ich panische Meinungen vermeiden wie z.b. Schule schließen. Es gibt eine ganze Reihe von Krankheiten, deren Erkrankte länger oder kürzer Dauerausscheider bleiben. Trotzdem dürfen sie ganz normal mit anderen Menschen zusammenarbeiten, solange Sie die Erlaubnis des Gesundheitsamtes haben und die entsprechenden Auflagen einhalten. Im § 34, Absatz 2 des Infektionsschutzgesetz sind die Keime auch nachzulesen.
    Diese keime werden ja nun mal logischerweise in die Toilette ausgeschieden.
    Besagte Toilette reinige ich und darum schütze ich mich mit Einweghandschuhen und zusätzlicher Handdesinfektion vor einer Schmierinfektion.

    Ich möchte sie mir aber nicht immer selber kaufen, dafür ist doch mein arbeitgeber zuständig, oder?
     
  11. Schrubba

    Schrubba Neuling

    Hier drehen sich auch alle im Kreis deshalb mal kurz und knackig:

    DAS FÄLLT UNTER ARBEITSSCHUTZ!!!!!

    Die Firma hat dafür Sorge zu tragen, ihre Arbeitnehmer zu schützen, einschließlich aller anfallenden Kosten, Mittel, Untersuchungen etc

    Rede nochmal mit deinem Arbeitgeber und erklär ihm das sachlich und in Ruhe.
    Frag ihn ob es günstiger ist wenn du für ein paar Wochen ausfällst, krankheitsbedingt oder er dir das Desinfektionsmittel zur Verfügung stellt.
     
  12. Saubär

    Saubär Mitglied

    Alles klar. Ich denke ihr habt Recht.

    Ich bedanke mich für die Anteilnahme und werde euch natürlich berichten was passiert.

    Vielen Dank
     

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