Strompreiserhöhung: Kündigungsrecht auch nach Abgabenerhöhung

Dieses Thema im Forum "Stifung Warentest: Testsieger und Testberichte" wurde erstellt von Stiftung-Warentest, 22. August 2017.

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    Stromkunden haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Energieanbieter den Preis nach eigenem Ermessen erhöht. Das gilt auch für Preiserhöhungen aufgrund gestiegener oder neu eingeführter Abgaben und Steuern, entschied der BGH (Az. VIII ZR 163/16).

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