Stromkosten: Hohe Preise erlaubt

Dieses Thema im Forum "Stifung Warentest: Testsieger und Testberichte" wurde erstellt von Stiftung-Warentest, 15. August 2018.

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    Der Berliner Stromversorger Bewag schuldet einem Kunden keine Rückzahlung wegen zu hoher Preise. Das hat das Kammergericht Berlin am 10. April 2002 entschieden (Az. 24 U 65/01).

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