Ein Netzbetreiber kann die an den Eigentümer einer Solarstromanlage gezahlte Einspeisevergütung größtenteils zurückfordern, wenn dieser die Anlage nicht bei der Bundesnetzagentur angemeldet hat (Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Az. 3 U 108/15, nicht rechtskräftig). Weiterlesen...