Fernwärmeanbieter dürfen die Preise nur erhöhen, wenn das im Vertrag nachvollziehbar und fair geregelt ist. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Es verbot den Fernwärmeversorgern Offenbach (Az. 6 U 190/17) und Dietzenbach (Az. 6 U 191/17, nicht rechtskräftig) Änderungen der Geschäftsbedingungen mit einseitigen Preiserhöhungen. Weiterlesen...