Photovoltaik: Fünf Jahre für Mängel

Dieses Thema im Forum "Stifung Warentest: Testsieger und Testberichte" wurde erstellt von Stiftung-Warentest, 2. Juni 2017.

  1. Stiftung-Warentest

    Stiftung-Warentest Test.de RSS News Mitarbeiter

    [​IMG]

    Für Photovoltaikanlagen, die fest mit einem Gebäude verbunden sind, gelten die Verjährungsregeln für Bauwerke. Ansprüche wegen Mängeln an einer Anlage verjähren erst nach fünf und nicht nach zwei Jahren, so der Bundesgerichtshof (BGH).

    Weiterlesen...
     

Diese Seite empfehlen