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Nachbarschaftsrecht: Birken dürfen bleiben

Dieses Thema im Forum "Stifung Warentest: Testsieger und Testberichte" wurde erstellt von Stiftung-Warentest, 15. Oktober 2019.

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    Neben Früchten und Blättern von Bäumen des Nachbarn können auch Pollenflug und herabfallende Samen die Nutzung des eigenen Grundstücks beeinträchtigen. Eigentümer können aber nicht verlangen, dass der Nachbar Bäume fällt oder eine Entschädigung zahlt, wenn er den nach Landesrecht gültigen Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten hat. Er ist dann für die natürlichen Immissionen der Birken nicht verantwortlich, entschied der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 218/18). Auf das Nachbargrundstück ragende Äste sind aber auch dann abzusägen, wenn nur herabfallendes Laub oder Tannenzapfen und nicht die Äste selbst stören (Az. V ZR 102/18).

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