Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs hat bei vielen Mietern für Verwirrung gesorgt: Steht im Mietvertrag, dass der Mieter regelmäßig tapezieren und streichen soll, muss er nicht auch noch beim Auszug renovieren. Sieht der Vertrag das dennoch vor, ist dies unwirksam (Az. VIII ZR 308/02). Weiterlesen...