Unzufriedene Möbelkäufer scheitern vielfach vor Gericht. Vieles, was wie reklamationsfähiger Mangel aussieht, gilt am Ende dann doch als warentypisch. Kunden müssen es dann hinnehmen. Deshalb gilt: Wer Bescheid weiß, kann sich unnötigen Ärger ersparen. Weiterlesen...