Langzeitgarantien: Meist nur mit Wenn und Aber

Dieses Thema im Forum "Stifung Warentest: Testsieger und Testberichte" wurde erstellt von Stiftung-Warentest, 2. Juni 2017.

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    Wenn ein Richter „lebenslänglich“ sagt, meint er das nicht unbedingt wortwörtlich. Gleiches gilt offenbar für viele Langzeitgarantien, die manche Unternehmen ihren Kunden über die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren hinaus bieten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen überprüfte stichprobenartig zwölf lebenslange und acht 30 Jahre währende Garantien. Das Ergebnis ist ernüchternd: Oft stehen im Kleingedruckten gravierende Einschränkungen, so die Verbraucherschützer. Viele Garantien gelten nur für Erstbesitzer, beziehen sich nur auf bestimmte Einzelteile oder sind an spezielle Nutzungsbedingungen und regelmäßige kostenpflichtige Inspektionen gebunden. Häufig ist auch die Angabe persönlicher Daten erforderlich, um die Offerte zu bekommen. Zudem greifen viele Garantien nur, wenn der Käufer einen Materialfehler und damit seine eigene Unschuld nachweisen kann – was in der Regel schwierig ist.

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