Bringen Betreuung, Pflege und tierärztliche Behandlung von Hund und Katze eine Steuererstattung? Ein Hundebesitzer hatte argumentiert, dass Arbeiten an Gegenständen zuhause als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt werden und Tiere zivilrechtlich ja „Sachen“ seien. Das Finanzamt lehnte zunächst ab, doch als der Mann vorm Finanzgericht Münster klagte, gab es nach und erkannte die Kosten an (Az. 6 k 3010/10 E). Weiterlesen...