Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein. Ursprünglich wollte Flexstrom das Vergleichsportal Verivox zwingen, die Flexstromtarife mit eingerechnetem Neukundenbonus abzubilden. Am Ende bescheinigten die Richter am Heidelberger Landgericht, dass Flexstrom die eigenen AGB missachte. test.de berichtet. Weiterlesen...