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Gefahrgutbeauftragter oder Gefahrstoffbeauftragter

Dieses Thema im Forum "Arbeitssicherheit in der Gebäudereinigung" wurde erstellt von Schrubba, 7. Juli 2014.

  1. Schrubba

    Schrubba Neuling

    Hallo an dieser Stelle

    Wegen einer Endreinigung in einem Schulgebäude, muss ein Chemie-Vorbereitungsraum gereinigt werden. Schränke mit Chemiekalien ausräumen, reinigen, Chemiekalien wieder einräumen.
    Der Aussage des leitenden Architekten nach muss zwecks Aufsicht, ein Gefahrstoffbeauftragten abgestellt werden. Wir haben jedoch nur einen Gefahrgutbeauftragten zu bieten.
    Macht das einen grundlegennden Unterschied?
    Ist ein Gefahrstoffbeauftragter tatsächlich erforderlich oder liegt die Überwachung evtl. sogar dem Auftraggeber?
    Spielt evtl. auch die FAchkraft für Arbeitssicherheit eine Rolle?
     
  2. triskelion

    triskelion Mitglied

    Jetzt kommt was:

    Gefahrgutbeauftrager

    Der Gefahrgutbeauftragte hat unter der Verantwortung des Unternehmers die Aufgabe, im Rahmen der Tätigkeiten des Unternehmens nach Mitteln und Wegen zu suchen und Maßnahmen zu veranlassen, die die Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung von Gefahrgut des jeweiligen Verkehrsträgers vereinfachen. Er ist verpflichtet, über seine Tätigkeiten Aufzeichnungen zu führen. Diese Aufzeichnungen sind 5 Jahre lang aufzubewahren und zuständigen Überwachungsbehörden zur Prüfung vorzulegen.

    Gefahrstoffbeauftragter

    Der Firmeninhaber ist verpflichtet in seinem Betrieb auftretende Gefährdungen zu erfassen und zu beurteilen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen und zuverlässigen Person gemacht werden. Dies kann z.B. der Gefahrstoffbeauftragte sein. Auch wenn der Begriff "Gefahrstoffbeauftragter" in der neuen GefStoffV gar nicht auftritt, wird das Aufgabenprofil eines Gefahrstoffbeauftragten von vielen Firmen nachgefragt. Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsführung, die einzelnen Abteilungen sowie die Mitarbeiter in allen Fragen, die für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bedeutsam sind. Er sollte eine enge Zusammenarbeit mit anderen Betriebsbeauftragten wie z.B. der Fachkraft für Arbeitsicherheit dem Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann auch als Verbindungsperson zu den Behörden, den Versicherern usw. fungieren.

    Die Fachkraft für Arbeitsicherheit kann diese Aufgabe übernehmen. Sie ist auch in Sachen Gefahrstoff ausgebildet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juli 2014
  3. Desinfizierer

    Desinfizierer Neuling

    Das klingt doch eindeutig
     
  4. Cleaner

    Cleaner Neuling

  5. Schrubba

    Schrubba Neuling

    Vielen Dank für die ersten Informationen.

    Wenn noch jemand was weiß immer her damit.
     

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