Den Gasherd einschalten und dann kurz aus der Küche gehen? Das ist keine gute Idee, erklärte das Landgericht Göttingen einer Frau, die einen Topf mit Frittierfett auf die Flamme gestellt hatte, dann aber zur Toilette musste. Als sie zurückkam, brannte die Küche. Zwar konnte sie mit einem Feuerlöscher das Schlimmste verhindern, aber Schwelbrände hatten sich bereits in der Zwischendecke ausgebreitet. Der Sachschaden belief sich am Ende auf fast 133 000 Euro. Die Versicherung übernahm davon nur 90 000 Euro. Zu Recht, so das Landgericht Göttingen (Az. 8 O 170/14). Es sei grob fahrlässig gewesen, den Topf auf offener Flamme unbeaufsichtigt zu lassen. Heißes Fett, so führte das Gericht aus, stellt immer eine große Gefahr dar, die man im Blick behalten muss – erst recht auf der offenen Flamme eines Gasherds. Die Frau habe Zeit gehabt, den Topf von der Flamme zu ziehen oder den Herd auszuschalten, bevor sie zur Toilette ging. Weiterlesen...