Über zu hohe Preise für Flüssiggas klagen viele Kunden, die keinen eigenen Gastank besitzen, sondern ihn von ihrem Lieferanten gemietet haben (siehe auch unser Special Flüssiggas). Sie können nicht einfach beim günstigsten Anbieter kaufen, sondern sind an diesen Lieferanten gebunden (Bundesgerichtshof, Az. II ZR 367/02). Manche Verträge haben jedoch eine Wettbewerbsklausel, ähnlich dieser hier: „Legt der Kunde bei der Bestellung ein aktuelles schriftliches Angebot eines Wettbewerbers vor, das einen günstigeren Preis für die gleiche Liefermenge aufweist, kann XY-Gas binnen 10 Tagen in das Angebot einsteigen. Ansonsten ist der Kunde berechtigt, beim Wettbewerber zu kaufen.“ Weiterlesen...