Wer ein altes Fachwerkhaus kauft und dann Holzwürmer im Gebälk feststellt, möchte den Kauf am liebsten rückgängig machen. Die Kaufverträge enthalten aber meist einen Haftungsausschluss für Mängel der Immobilie. Käufern kann es trotzdem gelingen, vom Vertrag zurückzutreten, wie zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts Braunschweig zeigen. Weiterlesen...