In einem Dorfgebiet müssen Hauseigentümer dulden, dass der Nachbar auf seinem Grundstück Hühner hält. Das Verwaltungsgericht Neustadt wies die Klage einer Eigentümerin gegen den Landkreis Donnersberg ab, der den Bau eines Hühnerstalls für bis zu zehn Hühner und einen Hahn auf dem Nachbargrundstück genehmigt hatte (Az. 4 K 419/17.NW). Weiterlesen...