Der Hersteller Procter & Gamble hatte Proben mit Flüssigwaschmittel-Kapseln der Marke „Ariel 3 in 1 Pods“ in Briefkästen verteilt. Da die Kapseln giftig sind und in einigen Orten als Sondermüll entsorgt werden müssen, gingen bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zahlreiche Beschwerden ein. Die Verbraucherschützer zogen deshalb vor Gericht. Mit Erfolg. Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Werbeaktion für unzulässig erklärt (Az. 3–06 O 8/18, nicht rechtskräftig). Weiterlesen...